Erstberatung: 200,- EUR zzgl. gesetzliche MwSt
Die Abrechnung unserer Leistungen (außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit) erfolgt entweder nach einer mit Ihnen geschlossenen Vergütungsvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
Grundsätzlich kann die Vergütung frei ausgehandelt werden. Wir bieten Ihnen inhaltlich je nach Fallgestaltung und Tätigkeitsaufwand einen Pauschalpreis, eine Abrechnung nach Zeitaufwand (auch gestaffelt) oder eine Kombination aus beidem an.
Soweit eine Abrechnung nach dem RVG gewünscht wird, richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert des konkreten Sachverhalts.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, führen wir für Sie als kostenlose Serviceleistung die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, von der Einholung der Deckungszusage bis hin zur Abrechnung von Kostenübernahmeansprüchen.
Zu beachten ist jedoch, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen einen strafrechtlichen Rechtsschutz nicht anbieten und wenn, dann lediglich beschränkt auf Fahrlässigkeitsdelikte.